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Mittwoch, 18. April 2018

Neues Gesetz in Bayern für Einsperrung wegen Gefährdung von Sachgütern

Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz

1 - Krisendienste: Meinung dazu: Als 24 Stunden Hotline bzw. Notruf sicherlich zur Therapie denkbar
„Stopp die Gewalt in Dir“ Präventionsstellen bei Nichtmißbrauch.
Weitere Punkte aus dem Gesetzesvorschlag
2 - Psychiatrieberichterstattung alle drei Jahre Errichtungsvorhaben „Koordinierungsstelle Psychiatrieberichterstattung“
3 - Verpflichtung zur Zusammenarbeit die Verpflichtung der Versorgungsverpflichteten zur Zusammenarbeit. 
4 - Schaffung einer Fachaufsichtsbehörde
5 - Zentrale Datei beim ZBFS
6 - Präventionsstellen
7 - Psychiatrische Begutachtungen 
8 - Richtervorbehalte
9 - Unterbringungsbeiräte 

Gesetzesentwurfsbeschreibung und Gesetz: https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2018/01/2018_01_15_entwurf_baypsychkhg.pdf

60.000 Einweisungen im Jahr Weltmeister Bayern http://www.deutschlandfunk.de/neues-gesetz-in-bayern-stigmatisierung-psychisch-kranker.1769.de.html?dram:article_id=415892

Artikel 5 erwähnt "Wer auf Grund einer psychischen Störung, insbesondere Erkrankung, Rechtsgüter anderer, das Allgemeinwohl oder sich selbst erheblich gefährdet, kann gegen oder ohne seinen Willen untergebracht werden."

Damals zu Bayern hieß es noch - wer sich oder anderer Leben gefährdet kann eingesperrt werden. Heute meint dieser Entwurf - Rechtsgüter -sprich Eigentum in Sachen- auch schon Grund zu finden uns einzusperren.

Das kann ich vor meinem Gewissen nicht verantworten - das Gesetz zu verschlimmern - denn es kann und darf nicht sein - dass man sich wegen Sachen einsperren lassen muss.

Hoffe ich auf Revision des Gesetzes.

Fazit: Je mehr Gesundheit - in guter Therapie - desto besser aber die Diskretion beim Patienten nicht vergessen - es bedeutet auch ein mehr an Listen.
Meiner Meinung nach gehören 30% der Bevölkerung durch Inkaufnahme ihrer Migräne -in Ernshaftigkeit (der besonderen Situation)- von der Arbeit auch mal frei gestellt.
Wie das Deutschlandfunk Interview nahe legt - kann es zu Stigmatisierung führen aber schön wäre eine 24-Stunden Betratung bei der Liege des Psychiaters am Telefon.
Das Amt bzw. den Staat als Kontrolleur der Behandelnden zu wissen - wäre eine Qualitätsvermutung mehr.

In Abwägung NEIN - wenn weiters nur bei Selbst- oder Fremdgefahr geblieben wird JA.

Also möge das Gewissen des Politikers heute im Parlament entschieden haben.

Wünschen würde ich mir die Zuhause-Psychiatrie für notorische Sachbeschädiger aber auch. Formulieren würde ich es so - wer das Leben eines anderen oder sich selbst so gefährdet dass es erlischt kann behandelt werden - also derer die es verursachen.







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