Beleidigung!
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Die Strafrahmen nach dem deutschen Strafgesetzbuch sind:
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§ 185 StGB – Beleidigung
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr.
- Erfolgt die Beleidigung tätlich (z. B. durch eine Ohrfeige), Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe.
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§ 186 StGB – Üble Nachrede
- Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe.
- Bei öffentlicher Verbreitung (z. B. im Internet, vor vielen Menschen oder in einer Veröffentlichung): Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe.
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§ 187 StGB – Verleumdung
- Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe.
- Bei öffentlicher Verbreitung: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.
In der Praxis werden bei einer einmaligen Beleidigung wie „Hure“ ohne weitere erschwerende Umstände häufig Geldstrafen verhängt. Deren Höhe richtet sich nach dem Tagessatzsystem: Das Gericht legt die Anzahl der Tagessätze nach der Schwere der Tat und die Höhe eines Tagessatzes nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters fest.
Außerdem kann die betroffene Person zivilrechtliche Ansprüche geltend machen, etwa auf Unterlassung und unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz oder Geldentschädigung.
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