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Montag, 11. März 2024

Soldaten, sagt Nein. Angriffskriege zu Planen ist verboten

Soldaten, sagt Nein. Angriffskriege zu Planen ist verboten


Strafgesetzbuch (StGB)

§ 80a Aufstacheln zum Verbrechen der Aggression

Wer im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) zum Verbrechen der Aggression 

(§ 13 des Völkerstrafgesetzbuches) aufstachelt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__80a.html


Angriffskrieg 

Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)

§ 13 Verbrechen der Aggression

(1) Wer einen Angriffskrieg führt oder eine sonstige Angriffshandlung begeht, die ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Wer einen Angriffskrieg oder eine sonstige Angriffshandlung im Sinne des Absatzes 1 plant, vorbereitet oder einleitet, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft. Die Tat nach Satz 1 ist nur dann strafbar, wenn

1.

der Angriffskrieg geführt oder die sonstige Angriffshandlung begangen worden ist oder

2.

durch sie die Gefahr eines Angriffskrieges oder einer sonstigen Angriffshandlung für die Bundesrepublik Deutschland herbeigeführt wird.

https://www.gesetze-im-internet.de/vstgb/__13.html

https://www.telepolis.de/features/80-StGB-Vorbereitung-eines-Angriffskriegs-ist-seit-1-Januar-2017-gestrichen-3590763.html


Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG)

§ 11 Gehorsam

(2) Ein Befehl darf nicht befolgt werden, wenn dadurch eine Straftat begangen würde. Befolgt der Untergebene den Befehl trotzdem, so trifft ihn eine Schuld nur, wenn er erkennt oder wenn es nach den ihm bekannten Umständen offensichtlich ist, dass dadurch eine Straftat begangen wird.

https://www.gesetze-im-internet.de/sg/__11.html


Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Art 26 

(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_26.html


Aus der Rede https://t.me/FreundeskreisDeutschland/75513

Die Rede von Heiko Schönig auf der Friedensdemo in Berlin 

10.03.2024

Mit deutschen Untertiteln.

"Nach § 80 StGB ist die Vorbereitung eines Angriffskrieges unter Strafe zu stellen. Das ist eine Straftat! (...)
Soldaten, sagt Nein. Wenn Sie euch wieder befehlen, einen Angriffskrieg zu planen, nach § 11 Soldatengesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/sg/__11.html) darf ein Befehl nicht ausgeführt werden, wenn er eine Straftat darstellen könnte. Kameraden, sagt Nein. Soldaten, Beamte, Polizisten, Väter und Mütter, sagt Nein. Meine lieben Mitbürger, wir bekommen, was wir akzeptieren. Wir bekommen Zensur, wenn wir die Einschränkung der Redefreiheit akzeptieren. Wir bekommen Lügner, wenn wir die Lügen akzeptieren. Und wir bekommen Krieg, wenn wir die Kriegslügen und die Vorbereitung eines Angriffskrieges akzeptieren. "

Anmerkung:
§ 80 StGB (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__80.html) "Vorbereitung eines Angriffskriegs" ist seit 1. Januar 2017 gestrichen und steht nun im Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) § 13 Verbrechen der Aggression (https://www.gesetze-im-internet.de/vstgb/__13.html).
 


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