2010 hat ein Weiterer Gründer und ich einen nichteingetragenen Verein gegründet. Den "Verein der Wahrheitsbewegung" - wir wurden über 200 Mitglieder, da er ohne Geschäftsräume auskam und die Eintragung als Mitglied kostenfrei auch war.
Der nichteingetragene Verein wird behandelt wie eine GBR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts) nach dem BGB. Der Nachteil ist, dass jedes Mitglied in Vollhaftung sein könnte - was vertraglich sicherlich ausgeschlossen werden könnte oder mit einer Haftpflicht-Versicherung für den Fall eines Unfalles in den Geschäftsräumen, wenn benötigt ergänzt werden kann.
Die Gründung ist ab 2 Menschen möglich - in meinem Beispiel war ich Vorstand die Satzung ist hier zu finden und kann Ihnen gerne als Muster dienen: http://cracker.info/sites/verein-der-wahrheit/satzung.htm
Weitere Informationen werden auf folgenden Seiten bereitgehalten.
- Verein (nicht eingetragener Verein) http://www.jura-basic.de/aufruf.php?file=8&art=6&find=nichteingetragener_Verein
- Vereinsberater Portal http://www.lsbh-vereinsberater.de/fileadmin/media/Recht/Allgemein/Wesentliche_Unterschiede_zwischen_e.V._nicht_e.V..pdf
- Wikipedia über den nichteingetragenen Verein https://de.wikipedia.org/wiki/Verein#Nicht_eingetragener_Verein
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