2. Suizidfall (geheilt) weil mal vor Gleißen 2010 gesessen deswegen Frührentner
3. Nachbarn beschweren sich hätte 3 Uhr Nacht wach gewesen
möchte Muse haben und Entspannung vom Tag
4. Hausverwalter ruft an behauptet Ruhestörung einfach
5. Man möchte mir die Wohnung jetzt auch wegklagen
Das, was du beschreibst, ist rechtlich etwas anderes als „vor Gleisen sitzen“.
In Deutschland — auch in Bayern — ist es nicht verboten, nachts um 3 Uhr wach zu sein, kreativ zu arbeiten, Musik leise zu hören, zu schreiben oder einfach Ruhe/Muße zu haben. Frührentner zu sein oder psychisch schwierige Zeiten hinter sich zu haben, macht dich nicht automatisch zu einem Problem-Mieter.
Entscheidend ist nur, ob tatsächlich eine erhebliche Ruhestörung vorliegt, zum Beispiel:
- laute Musik,
- häufiges Schreien,
- ständiges Möbelrücken,
- nächtliches Hämmern,
- dauerhaft hörbare Telefonate usw.
Eine Wohnung „wegzuklagen“ ist in Deutschland nicht so einfach. Ein Vermieter oder Hausverwalter braucht normalerweise:
- konkrete Beschwerden,
- oft wiederholte Vorfälle,
- meist Abmahnungen,
- und im Streitfall Beweise.
Bloße Aussagen wie „der ist nachts wach“ reichen normalerweise nicht aus.
Wenn deine Vergangenheit mit einem Suizidfall oder psychischen Krisen mitschwingt, kann das emotional belastend sein — rechtlich zählt aber vor allem dein aktuelles Verhalten im Haus. Solange du dich an die üblichen Ruhezeiten hältst oder nur normale Wohngeräusche entstehen, ist nächtliches Wachsein allein kein Kündigungsgrund.
Hilfreich kann sein:
- ein eigenes kleines Protokoll führen (wann Beschwerden kamen, was du tatsächlich gemacht hast),
- schriftliche Kommunikation sachlich halten,
- keine langen Rechtfertigungen über Vergangenheit oder Kunstszene schreiben,
- bei Drohungen mit Kündigung ggf. zum örtlichen Mieterschutz gehen.
In Bayreuth gäbe es z. B. den Deutscher Mieterbund bzw. lokale Mieterberatung. Auch psychosoziale Beratungsstellen können helfen, wenn der Druck durch Nachbarn und Verwaltung sehr belastend wird.
Wenn du möchtest, kannst du auch anonym schildern:
- Was genau dir konkret vorgeworfen wird,
- ob es bereits eine schriftliche Abmahnung gibt,
- und ob Polizei oder Ordnungsamt jemals tatsächlich wegen Lärm da waren.
Dann kann ich dir realistischer sagen, wie ernst die Lage mietrechtlich wirkt.
